Nach dem unverbindlichen Erstgespräch, bei welchem wir uns besser kennen lernen und persönliche Anliegen besprechen können, folgt auch eine erste Einschätzung der Problematik. Nachfolgend entscheiden wir gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Arbeit begonnen wird.
In der “Probatorischen Phase”, die insgesamt 4 Sitzungen umfasst, findet eine ausführliche Diagnostik und Informationserhebung statt. Zusätzlich werden ein Behandlungsplan sowie ein Entstehungs- und Aufrechterhaltungsmodell erstellt. Abgerundet wird die Probatorische Phase mit den Therapiezielen.
Die psychotherapeutischen Sitzungen, finden in der Regel im wöchentlichen Rhythmus statt und umfassen 24 Einzeltherapiesitzungen bei einer Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2), 60 bzw. 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie (LZT) und dauern 50 Minuten. Bei Bedarf kann der Sitzungsumfang verlängert werden. Dies entscheiden auch wir gemeinsam.
- Insgesamt 3 Vorgespräche
- 4 Probatorische Sitzungen
- Kurzzeittherapie 12 bzw. 24 Sitzungen
- Langzeittherapie 60 bzw. 80 Sitzungen
Die Klärung der Kostenübernahme ist ein weiterer wichtiger Punkt zu Beginn jeder psychotherapeutischen Tätigkeit.
Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern die Therapie aufgrund einer entsprechenden Diagnose sinnvoll erscheint.
Die Behandlung von Privatversicherten gestaltet sich als unproblematisch, solange die Psychotherapie als Vertragsleistung in Ihren Versicherungsvertrag aufgenommen wurde.
Das Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden.
- Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen
- In der Regel unproblematische Kostenübernahme seitens der Privatversicherungen
- Eine psychotherapeutische Intervention nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten („BG-Fälle“) ist ebenfalls möglich
Kognitive Verhaltenstherapie
Die Kombination aus der kognitiven und Verhaltenstherapie beruht auf der Grundannahme, dass die Gedanken eines Menschen auch seine Gefühle und Verhaltensweisen beeinflussen. Das Verhalten eines Menschen ist also durch nicht sichtbare Gedankengänge, Gefühle und
Überzeugungen bedingt. Ziel ist es, die verzerrten Gedanken und Wahrnehmungen durch verschiedene Methoden
und Techniken zu erkennen, zu überprüfen und zu ändern.
Klärungsorientierte Psychotherapie
Hauptziel der Klärungsorientierten Psychotherapie ist die (Wieder-)Herstellung einer funktionalen Selbstregulation, indem der Patient in der Lage sein soll einen Zugang zu seinen Motiven zu haben, Situationen angemessen zu verarbeiten und Entscheidungen zu treffen, die sowohl realitätsbezogen als auch motivkompatibel sind. Die Verarbeitung und Entscheidung soll ohne Störungen durch dysfunktionale Schemata, Symptome und unangemessene Handlungskosten treffen und durchführen können.
Schmerzpsychotherapie
Zusätzlich zu medizinischen Maßnahmen werden häufig bei chronischem Schmerz Maßnahmen und Methoden der Kognitiven Verhaltenstherapie angewendet. Die Art und Weise, wie Menschen mit ihren Gedanken, Gefühlen und dem Verhalten auf Alltagsstress
reagieren, können körperliche Schmerzen aufrechterhalten oder sogar verstärken. Der Schmerz kann ein hoher Stressfaktor sein.